Diese Artikel dürfen zu Silvester von jedermann über 18 Jahre gekauft und abgeschossen werden.
Kleinfeuerwerk (Kat. II)
sind Feuerwerke, die auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten, im allgemeinen aber erwachsenen Personen abgebrannt werden dürfen. Hierzu zählen Feuerwerksbatterien, Raktensortimente, Vulkane, Lichterräder u.v.m.
Kleinstfeuerwerk (Kat. I)
sind Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk: Sie sind meist ohne gesetzliche Einschränkung verwendbar.