Hochzeitsfeuerwerke

Für die liebe zueinander

Mit einem Funken entzünden wir auch Ihr ganz persönliches Hochzeitsfeuerwerk!

Funkelnde Augen werden bei Ihnen und Ihren Gästen entstehen, wenn wir am wundervollsten Tag in Ihrem Leben, den Nachthimmel mit unseren Effektvariationen inszenieren.

Besuchen Sie unsere Feuerwerksgalerie.

Das bieten wir

  • Planung, Design und Durchführung des Feuerwerks durch uns
  • Kostenkalkulation, Angebot
  • Projektkoordination (Genehmigung)
  • Bereitstellen der notwendigen Technik , sowie Auf- und Abbau

Informationen Hochzeitsfeuerwerk

  • Hochzeitsfeuerwerke zählen zu den Feuerwerkskategorien F2-F4 und dürfen von ausgebildeten Pyrotechnikern abgeschossen werden
  • Außerdem unterliegen sie einer behördlichen Genehmigung
  •  Durch verschiedene Feuerwerkskategorien möglich, auch von geringeren Sicherheitsabstand zu realisieren
  • Einsatzbereich: Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläumsveranstaltungen, Kirchweihen, Volksfeste, Open Air und Festivals

Bitte beachten Sie

  • behördliche Genehmigung notwendig
  • Einhaltung der Anzeigefrist (2/4 Wochen)
  • Einwilligung vom Grundstückseigentümer des Abbrennplatzes
  • Natur- und Landschaftsschutz , Denkmalschutz und Verkehr
  • Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung
  • Sicherheitsabstände zum Publikum