Silvesterfeuerwerke

Mit Feuerwerk, sicher ins neue Jahr​

Neben dem Feuerwerk als Dienstleistung bieten wir Kleinfeuerwerke (Silvesterfeuerwerke) an.

Diese Artikel dürfen zu Silvester von jedermann über 18 Jahre gekauft und abgeschossen werden.

Kleinfeuerwerk (Kat. II)
sind Feuerwerke, die auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten, im allgemeinen aber erwachsenen Personen abgebrannt werden dürfen. Hierzu zählen Feuerwerksbatterien, Raktensortimente, Vulkane, Lichterräder u.v.m.

Kleinstfeuerwerk (Kat. I)
sind Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk: Sie sind meist ohne gesetzliche Einschränkung verwendbar.

„Silvester“ das Highlight für alle Feuerwerkfans.

Wir verkaufen Qualitätsfeuerwerk der Firma WECO. Unser umfassendes Sortiment und fachkundige Beratung spricht für uns. Wenn Sie sich schon im Vorfeld informieren möchten, laden Sie sich den WECO Produktkatalog herunter und tauchen Sie ein in die Welt des Feuerwerkes.

Selbstabbrenner

Feuerwerk, unterm Jahr abbrennen

Das sollten Sie wissen, damit Ihr Feuerwerk ein Erfolg wird.

Sie können auch das ganze Jahr über Silvesterfeuerwerke bei uns kaufen, allerdings benötigen Sie für den Erwerb und das Abbrennen eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde. Ohne diese Bestätigung dürfen wir Ihnen keine Feuerwerke unter dem Jahr verkaufen. Dies bezieht sich auf Kleinfeuerwerk (Kat. II).

Den Genehmigungsantrag für „ein Feuerwerk im Jahr“ können Sie sich hier downloaden.