Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ausschließlich nachstehende Bedingungen gelten für die uns erteilten Bestellungen, auch wenn der Käufer etwas anderes vorschreiben sollte.
Ein Widerspruch gegen unsere Bedingungen hat schriftlich, spätestens innerhalb acht Tagen nach Bekanntwerden zu erfolgen.

§ 1 Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen

Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des  Kunden werden nur nach unserer schriftlichen Bestätigung Vertragsbestandteil.

  1. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung unseres Sortiments in unseren jeweils aktuellen Katalogen und Prospekten stellt kein bindendes Vertragsangebot dar.
  2. Mit Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. An dieses Angebot ist er 6 Wochen gebunden. Das Angebot wird angenommen durch von uns erteilte Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten

§ 3 Preise

  1. Die angebotenen Preise verstehen sich in EURO zusätzlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab
  2. Die Angebotspreise sind freibleibend und

§ 4 Lieferung und Kosten

  1. Die Mindestabnahme beträgt 500,– € (Warenwert gem. Listenpreis, netto) verpackungsfrei ab Werk. Bei Abnahme im Warenwert ab 1.000,– € versenden wir innerhalb Deutschlands frei Haus. Für Auslandsaufträge ab 1.500,– € gewähren wir eine Frachtvergütung von 3% des Warenwertes, bei Überseelieferung erfolgt ab 5.000,– € die Versendung frei bis deutschem
  2. Die Lieferung von Tuch-Wachsfackeln erfolgt grundsätzlich ab
  3. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Die dadurch entstehenden höheren Kosten tragen wir.
  4. Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Waren sowiedie Preisgefahr gehen mit Auslieferung der Waren an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung.
  5. Sollte uns, gleich aus welchen Gründen, zu dem vorgesehenen Liefertermin eine Erfüllung des Liefervertrages unmöglich sein, behalten wir uns eine Ersatzlieferung gleichartiger, bzw. gleichwertiger Artikel vor. Bei verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung hat der Besteller keinerlei Anspruch auf Schadenersatz. Insbesondere Fälle höherer Gewalt (Streiks, Feuersbrünste und dergleichen) entbinden uns von der Ausführung des erteilten Auftrages.
  6. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 91438 Bad

§ 5 Mängelrügen / Gewährleistung

  1. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an Verpackung oder Ware, hat er sich bei Annahme von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen.
  2. Offensichtliche Mängel sind nach Empfang uns gegenüber unverzüglich schriftlich zurügen. Versteckte Mängel sind unmittelbar nach Erkennen, jedoch spätestens nach 30 Tagen uns gegenüber schriftlich zu rügen. Zur Fristwahrung reicht fristgerechte Versendung. Die Beweislast obliegt dem
  3. Versäumt der Kunden die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt  die Ware als genehmigt.
  4. Die Gewährleistungsfrist außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs beträgt 12 Monate nachÜbergang der Ware. Im übrigen gilt eine Gewährleistung von 24

§ 6 Zahlung

  1. Rechnungsstellung und Lieferung an das Hauptlager des Käufers nur gegen Nachnahme. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Nachnahmeversand 2% Skonto. Bei Vorauskasse 2% Skonto. Bei Selbstabholung in Bad Windsheim und Bargeldzahlung 3% Skonto, vom Rechnungswert einschließlich MwSt., ausschließlich eventuell enthaltener
  2. Die Berechnungen für die Dienstleistung Feuerwerke sind sofort, rein netto, ohne Abzug fällig. Skonto kann für diese Dienstleistung nicht gewährt
  3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist er verpflichtet, ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der EZB zu zahlen. Wir behalten uns vor einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass uns durch den Verzug kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. In jedem Fall besteht jedoch Berechtigung zur Verzinsung nach gesetzlichem Zinssatz.
  4. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftigfestgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  5. Bei eventuellen Kommissionslieferungen muß die Rücksendung der nicht verkauften Originalkartons bis spätestens 15. Januar des darauffolgenden Jahres bei uns frei Haus eingegangen sein. Gutschrift erfolgt nur für volle, unbeschädigte und nicht mit Preisauszeichnung versehene Kartons und Waren mit einem Abschlag von 20%. Andernfalls erfolgt keine Gutschrift, unsere Rechnungen sind danach sofort fällig.
  1. Gutschrift für zurückgesandte Ware wird nur dann vorgenommen, wenn die Rücksendung mit unserem ausdrücklichen Einverständnis und frei Haus
  2. Für eventuell abgesagte Feuerwerks-Dienstleistungen werden folgende Stornierungskosten vom Auftragswert für die bereits voraus geleisteten notwendigen Tätigkeiten verrechnet. Die Ströbel-Feuerwerk GmbH kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes der Stornierung zum vertraglich vereinbarten Abbrenn-Termin bzw. Abbrenn-Uhrzeit in einem prozentualen Verhältnis zum Auftragswert Vom Datum der Auftragsbestätigung bis drei Tage vor dem Abbrenn-Termin 20%, ab dem dritten Tag bis einen Tag vor dem Abbrenn-Termin 30%. Am Abbrenn-Tag, vor Abfahrt zum Abbrennort, 40%. Nach Abfahrt, bis zum Eintreffen unserer Beauftragten beim Veranstalter 60%, nach erfolgtem Aufbau am Abbrennplatz 80%. Sonderanfertigungen werden mit 100% verrechnet. Wird ein Folgeauftrag für das gleiche Jahr erteilt, werden  die  berechneten Stornierungskosten bis zu 50% wieder gutgeschrieben. Meldegebühren der Genehmigungsbehörden werden im Original weitergegeben.
  3. Sämtliche im Zusammenhang mit einer Mediennutzung anfallenden Gebühren für Urheber und Leistungsrechte (z.B. GEMA-Gebühren) trägt der Kunde. Damit zusammenhängende Meldungen und Genehmigungen zur Verwertung von Drittrechten liegen in der Verantwortung des Kunden.
  4. Teillieferungen gelten hinsichtlich der Zahlung als selbständig. Ist der Besteller mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen bis zur Bezahlung einzustellen. Der Zahlungsverzug gilt ab dem Leistung- bzw. Lieferdatum. Die Kosten unseres Inkassobüros werden in voller Höhe

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderung, Schadenersatzansprüchen und Einlösung von Schecks und Wechseln unser
  2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß der nachfolgenden Ziffer auf den Käufer auch tatsächlich übergehen.
  3. Der Kunde tritt hiermit alle etwaigen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns
  4. Die Befugnis des Kunden, im ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen endet mit dem Widerruf durch uns, insbesondere bei nachhaltiger Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, spätestens jedoch mit einer Zahlungseinstellung oder mit der Beauftragung bzw. Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen.
  5. Der Kunde ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Kunden bzw. bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse. In diesem Fall sind wir berechtigt und vom Kunden bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdaten etc. auszuhändigen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu
  7. Die o. g. Abtretung des Kunden wird durch uns

§ 8 Schutzbestimmungen

  1. Der Kunde bietet Gewähr, dass zum Zeitpunkt der Warenlieferung sämtliche erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen, die für Transport, Lagerung und Verwaltung notwendig sind, vorliegen.
  2. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versand von Feuerwerkskörpern der Kategorie I und II nur per Bahn und Spedition zulässig ist. Pyrotechnische Gegenstände sind zum Postversand nicht mehr

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN- Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag 91413 Neustadt an der Aisch. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen uns und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Bemerkungen

Besteller, mit denen wir noch nicht gearbeitet haben, bitten wir um Angabe von Referenzen, andernfalls erfolgt, insbesondere bei Eilbestellungen, die Zusendung der Ware per Nachnahme. Alle mündlichen Abmachungen bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für alle mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen unserer Außendienstmitarbeiter.

Sehr eilige Aufträge, bei denen für Vereinbarung oder Gewährung einer regulären Lieferfrist keine Zeitspanne mehr zur Verfügung steht, werden bestmöglich ausgeführt, jedoch ohne Gewähr für Eintreffen zu einem bestimmten Termin. Rücksendungen wegen verspätetem Eintreffen können nicht angenommen und gutgeschrieben werden, bei Annahmeverweigerung müssen alle dadurch entstehenden Kosten berechnet werden.